Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 19468/17

Datum:
24.10.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
24 K 19468/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:1024.24K19468.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Der Bescheid der Beklagten vom 30. März 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. November 2017 wird aufgehoben, soweit darin für das Kind B.      T.      für den Zeitraum von September 2017 bis Dezember 2017 ein Elternbeitrag von mehr als 0 Euro festgesetzt worden ist.

2. Der Bescheid der Beklagten vom 2. Januar 2018 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30. Januar 2018 wird aufgehoben soweit darin für das Kind B.      T.      für den Zeitraum von Januar 2018 bis Juli 2018 ein Elternbeitrag von mehr als 0 Euro festgesetzt worden ist.

3. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

4. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der aufgrund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank