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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 2604/18

Datum:
13.11.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 L 2604/18
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:1113.22L2604.18.00
 
Schlagworte:
Eilverfahren Duldung Erteilung Wohnsitzauflage Ortswechsel Zuständigkeit
Normen:
ZustAVO NRW § 12 Abs 1 S 2; AufenthG § 61 Abs 1d S 1; AufenthG § 61 Abs 1d S 3
Leitsätze:

Will ein geduldeter Ausländer den Aufenthaltsort in den Bezirk einer anderen Ausländerbehörde wechseln, obwohl er hieran durch eine Wohnsitzauflage gemäß § 61 Abs 1d AufenthG rechtlich gehindert ist, so muss er das Begehren (bei nicht selbst sichergestelltem Lebensunterhalt) gegen die bisher zuständige Ausländerbehörde richten.

 
Tenor:

Der Eilantrag wird abgelehnt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 1.250,00 Euro festgesetzt.

 
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