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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 2188/18

Datum:
11.09.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 L 2188/18
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:0911.22L2188.18.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 1442/18
Schlagworte:
Eilrechtsschutz Aufenthaltserlaubnis Altfall Bleiberecht Bleiberechts-Erlasse NRW Gefährder Verwurzelung keine wirtschaftliche Integration gelungen trotz langen Aufenthalts zweite Zustellung Klagefrist versäumt keine Wiedereinsetzung
Normen:
VwGO § 80 Abs 5; VwGO § 123; VwGO § 74; VwGO § 60; VwVfG NRW § 41; AufenthG § 60a; AufenthG § 104a; AufenthG § 23 Abs 1
Leitsätze:

Ausländerrecht - Eilrechtsschutz - Abschiebung eines potentiellen islamistischen Gefährders auch nach 25 Jahren (von 30 Lebensjahren) Aufenthalt im Bundesgebiet möglich

1. Eine zweite Zustellung an den Ausländer persönlich setzt nach wirksamer und zulässiger Zustellung an einen (immer noch) bevollmächtigten Rechtsanwalt die Klagefrist nicht erneut in Lauf. Wiedereinsetzungsantrag ohne Erfolg.

2. Abschiebung eines potentiellen islamistischen Gefährders auch nach 25 Jahren (von 30 Lebensjahren) Aufenthalt im Bundesgebiet möglich.

3. Einzelfall, in dem trotz 25 Jahren Aufenthalt bei einem 30-jährigen Serben eine Verwurzelung in Deutschland vorrangig wegen nicht gelungener wirtschaftlicher Integration abgelehnt wurde; insbesondere hatte der Ausländer trotz Integrationschancen durch "Bleiberechts"-Aufenthaltserlaubnisse von 2007 bis 2013 und nachfolgenden Fiktionsbescheinigungen über weitere (mehr als) vier Jahre diese Chance nicht ausreichend genutzt (negative wirtschaftliche Integrationsprognose). Auch sonst keine nachhaltige Integration ersichtlich, insbesondere bei möglichen islamistisch-salafistischen Aktivitäten bzw. Kontakten.

 
Tenor:

Der Eilantrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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