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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 1087/18

Datum:
10.07.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 L 1087/18
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:0710.22L1087.18.00
 
Schlagworte:
Fiktionswirkung; inlandsbezogenes Abschiebungshindernis; unzumutbare Beeinträchtigung der familiären Beistandsgemeinschaft
Normen:
Art. 6 Abs. 1, 2 GG; Art. 20 SDÜ;§ 25 Abs. 5 AufenthG; § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG; § 81 Abs. 3 Satz 1 AufenthG
Leitsätze:

Ein inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen unzumutbarer Beeinträchtigung der familiären Beistandsgemeinschaft kann dann zu verneinen sein, wenn mit der Ausreise nur die Rückkehr zu einem vorherigen selbstgewählten Zustand räumlicher Trennung über Landesgrenzen hinweg verbunden ist.

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag auf Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Eilantrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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