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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 M 40/18

Datum:
07.03.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 M 40/18
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:0307.18M40.18.00
 
Schlagworte:
richterliche Vernehmung Zeuge Vereinsrecht Rechtsmittel, unanfechtbar
Normen:
§ 4 Abs. 2 VereinsG
Leitsätze:

Anordnung einer richterlichen Vernehmung eines Zeugen im öffentlichen VereinsR

 
Tenor:

I. Die richterliche Vernehmung des Herrn F T, geboren am 0.0. 1978 in X, wohnhaft D Straße 00, X, als Zeuge

zum Beweis der Tatsache, dass die Vereinigung „P“ zentral durch das sogenannte „World Chapter“ geführt werden und die einzelnen gebietlichen Teilorganisationen weisungsgebunden dem sogenannten „World Chapter“ unterstehen sowie dafür, dass der sogenannte „13er-Rat“ das Entscheidungsgremium des „World Chapters“ ist,

sowie zur Benennung von Treffpunkten und Treffzeiten der Vereinigung „P“, übergeordneter Führungspersonen und Führungsgremien, des allgemeinen Aufbaus und der Struktur der Vereinigung „P“ sowie der personellen Zusammensetzung, der Aufgaben und der Befugnisse des „13er-Rats“

wird angeordnet.

II. Termin zur Vernehmung wird bestimmt auf

Mittwoch, den 4. April 2018, um 10.30 Uhr im Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionstraße 39, 40213 Düsseldorf, Sitzungssaal II, Raum 243.

Für den Fall des unberechtigten Nichterscheinens wird die Festsetzung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 250,- Euro angedroht.

III. Mit der Zustellung dieses Beschlusses im Wege der Amtshilfe wird der Antragsteller beauftragt.

 
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