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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 8102/17

Datum:
12.04.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kamme
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 8102/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:0412.18K8102.17.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Diese sind nicht erstattungsfähig und von dieser selbst zu tragen.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht das beklagte Land zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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