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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 L 5188/17

Datum:
29.01.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
15. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 L 5188/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:0129.15L5188.17.00
 
Leitsätze:

Ein Grad oder Titel im Sinne von §69 HG NRW wird geführt, wenn der Betroffene durch sein Verhalten gegenüber seiner Umgebung oder der Allgemeinheit den Anschein erweckt, er sei aktuell berechtigt, den Grad oder Titel zu tragen.

Verwendet ein Dritter den Grad oder Titel auf Veranlassung des Betroffenen, liegt eine Grad- bzw. Titelführung nur vor, wenn ein objektiver Betrachter aufgrund der die Verwendung des Grades oder Titels begleitenden Umstände nach den allgemeinen Gepflogenheiten den Schluss ziehen muss, der Betroffene selbst nehme hierdurch den Grad oder Titel aktuell für sich in Anspruch.

Hier: Der Allgemeinheit über das Handelsregister zugängliche Dokumente betreffend eine GmbH (Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste)

 
Tenor:

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

 
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