Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 11 K 5788/15

Datum:
23.07.2018
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
11. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 K 5788/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2018:0723.11K5788.15.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres ablehnenden Bescheides vom 10. August 2015 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer psychologisch psychotherapeutischen Praxis auf dem Grundstück B.   dem L.    7, Gemarkung S.           , Flur 2, Flurstück 55 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.  Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Klägerin und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens jeweils zur Hälfte. Die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren war nicht notwendig.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die jeweilige Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung der jeweiligen Vollstreckungsgläubigerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die jeweilige Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des aus dem Urteil jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. 

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81 82 83 84 85 86 87 88
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank