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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 8147/17

Datum:
28.06.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 K 8147/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0628.6K8147.17.00
 
Schlagworte:
Postulationsfähigkeit Gewerkschaft Ausnahmegenehmigung nach StVO
Normen:
§ 46 StVO; § 67 Abs. 2 VwGO
Leitsätze:

Eine Gewerkschaft ist in Verfahren betreffend die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen für Schwerbehinderte nach § 46 StVO nicht postulationsfähig.

 
Tenor:

Die E.   S.            GmbH wird als Prozessbevollmächtigte des Klägers zurückgewiesen.

 
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