Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 2181/17

Datum:
28.09.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 2181/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0928.6K2181.17.00
 
Schlagworte:
Widerruf Seminarerlaubnis für Fahrlehrer Aufbauseminar Tagesnachwiese Teilnahmebescheinigungen Gesamtarbeitszeit
Normen:
§§ 31 Abs. 5 S. 2, 8 Abs. 2, 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 FahrlG; §§ 6 Abs. 2 S. 2 und 3 FahrlG; § 18 Abs. 2 FahrlG
Leitsätze:

Die Durchführung von Aufbauseminaren unterfällt der Aufzeichnungspflicht des § 18 Absatz 2 FahrlG.

Gröbliche Pflichtverletzungen sind in erster Linie Verstöße gegen die in § 6 FahrlG genannten Pflichten, da insoweit der sicherheitsbedeutsame Kernbereich der Fahrschulausbildung betroffen wird. Eine Verletzung der in § 18 FahrlG normierten Aufzeichnungspflicht ist demgegenüber erst dann "gröblich", wenn der Zweck der Aufzeichnungen - wie hier - nicht nur am Rande berührt wird.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch den Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank