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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 5 K 8804/16.A

Datum:
09.06.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
5 K 8804/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0609.5K8804.16A.00
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter entsprechender Aufhebung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 12. Juli 2016 verpflichtet, dem Kläger Flüchtlingsschutz im Sinne der §§ 3 bis 3e AsylG zuzuerkennen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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