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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 L 5544/17

Datum:
29.11.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
3 L 5544/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:1129.3L5544.17.00
 
Tenor:

Durch einstweilige Anordnung wird vorläufig bis zu einer Entscheidung über einen Feststellungsantrag der Antragstellerin in einem Hauptsacheverfahren festgestellt, dass die Verkaufsstellen im Stadtgebiet der Antragsgegnerin nicht auf Grund der Verordnung der Antragsgegnerin vom 13.11.2017 über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 03.12.2017 in Wuppertal-Elberfeld geöffnet haben dürfen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.

 
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