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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 28 L 3406/16

Datum:
12.01.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
28. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
28 L 3406/16
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0112.28L3406.16.00
 
Leitsätze:

1. Erfolgloser Eilantrag gegen die immissionsschutzrechtlich Genehmigung einer Windenergieanlage

2.Mangels anderer wissenschaftlich gesicherter Hinweise ist im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung davon auszugehen, dass der von Windenergieanlagen verursachte Infraschall jedenfalls bei einer Entfernung von über 300 m grundsätzlich keine Gesundheitsgefahr darstellt.

3. Zum Umfang des Prüfprogramms des § 3c Satz 2 UVPG sowie der Anlage 2 zum UVPG.

4. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Genehmigungsbehörde im Rahmen der standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalles (§ 3c Satz 2 UVPG) davon ausgeht, dass sich hinsichtlich geschützter Fledermausarten bestehende Prognoseunsicherheiten bezüglich eines signifikant erhöhten Tötungsrisikos durch Fledermausschlag durch ein Gondelmonitoring im ersten und zweiten Betriebsjahr ausräumen ließen und die hierbei gewonnen Daten eine Berechnungsgrundlage für den Umfang eines gegebenenfalls erforderlichen standortspezifischen Abschaltalgorithmus als Vermeidungsmaßnahme für Verbotstatbestände für alle potentiell betroffenen Fledermausarten liefern könnten.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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