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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 26 K 3961/14

Datum:
17.03.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
26. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
26 K 3961/14
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0317.26K3961.14.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 1028/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Im Umfang der Klagerücknahme (betreffend Gewährung einer Beihilfe zur Beschaffung des Arzneimittels Venadoron) wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger darf die Vollstreckung des Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 50,00 Euro abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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