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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 L 648/17

Datum:
08.03.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
24 L 648/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0308.24L648.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird aufgegeben, den Antragsteller bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren 24 K 2701/17 nicht abzuschieben und ihm für diesen Zeitraum eine Duldung zu erteilen, die ihm die Aufnahme der Berufsausbildung als Bäcker bei der Firma C.     GmbH ermöglicht.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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