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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 15055/16

Datum:
04.10.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
24. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
24 K 15055/16
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:1004.24K15055.16.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 1. September 2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides 9. November 2016 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung kann durch Sicherheitsleistung in Höhe der aufgrund des Gerichtsbescheides vollstreckbaren Kosten abgewendet werden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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