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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 5343/17.A

Datum:
08.11.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 L 5343/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:1108.22L5343.17A.00
 
Schlagworte:
Abschiebung Überstellung Dublin Aufenthaltsgestattung Zustellung
Normen:
§ 58 AufenthG; § 34a AsylG; § 55 Abs. 1 AsylG
Leitsätze:

Für die Durchführung von Abschiebemaßnahmen sind die örtlichen Ausländerbehörden sachlich zuständig. Dies gilt auch für Überstellungen nach Maßgabe der Dublin III-VO.

 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung untersagt, die Antragstellerin am 9. November 2017 nach Belgien abzuschieben. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Beteiligten je zur Hälfte.

 
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