Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 L 3003/17.A

Datum:
17.07.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
22 L 3003/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0717.22L3003.17A.00
 
Schlagworte:
Schutzgewährung internationaler Schutz Italien Anerkennungsrichtlinie Qualifikationsrichtlinie
Normen:
§ 29 Abs. 1 AsylG; § 34 AsylG; § 35 AsylG
Leitsätze:

Es begegnet ernstlichen rechtlichen Zweifeln, einen Asylantrag mit Blick auf die Gewährung internationalen Schutzes in Italien als unzulässig abzulehnen, solange unionsrechtlich nicht geklärt ist, ob eine Unzulässigkeitsentscheidung auch getroffen werden darf, obwohl die Lebensbedingungen für anerkannte Schutzberechtigte in Italien den Anforderungen der Art. 20 ff. der RL 2011/95/EU nicht entsprechen.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 22 K 10896/17.A gegen die Abschiebungsandrohung in Ziffer 4 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 1. Juni 2017 wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank