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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 K 7905/15.A

Datum:
14.03.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 K 7905/15.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0314.22K7905.15A.00
 
Schlagworte:
Verurteilung Fall Bazgar Täuschung Konversion Rücknahme Asyl Flüchtlingseigenschaft
Normen:
AsylG § 73 Abs 2
Leitsätze:

Fall einer Iranerin, deren Asylanerkennung wegen Konversion zum Christentum vom Bundesamt zurückgenommen wurde, nachdem ihre Beteiligung am Fall des wegen gewerbsmäßiger Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung rechtskräftig verurteilten Bazgar bekannt geworden war.

Die Rücknahme war aufzuheben, weil im Verfahren zur Überzeugung des Gerichts festgestellt wurde, dass die Klägerin gleichwohl nachfolgend - vor der Rücknahme - nachvollziehbar eine ernsthafte Hinwendung zum christlichen Glauben vollzogen hatte.

 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 6. November 2015 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des nach dem Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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