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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 22 K 6279/16

Datum:
12.09.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
22. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
22 K 6279/16
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0912.22K6279.16.00
 
Schlagworte:
Verpflichtungserklärung Syrer Insolvenz Leistungsfähigkeit Ermessen
Normen:
§ 68 AufenthG
 
Tenor:

Der Erstattungsbescheid des Beklagten Jobcenters vom 3. Februar 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11. Juni 2015 wird aufgehoben.

Das beklagte Jobcenter trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Das beklagte Jobcenter kann die Vollstreckung durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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