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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 L 5127/17

Datum:
18.12.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
1 L 5127/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:1218.1L5127.17.00
 
Leitsätze:

Wendet sich ein Mitglied einer Ratsfraktion gegen seinen Ausschluss aus der Fraktion, kommt eine einstweilige Anordnung, nach der es einstweilen zur Fraktionsarbeit zuzulassen ist, nur ausnahmsweise in Betracht.

Ein Anordnungsgrund ist in dieser Konstellation gegeben, wenn das betroffene Fraktionsmitglied ohne die einstweilige Anordnung einer bloßen Verdächtigung schutzlos ausgesetzt wäre.

(Anschluss an OVG NRW, Beschlüsse vom 21. November 1988 - 15 B 2380/88 - und vom 20. Juli 1992 - 15 B 1643/92 -)

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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