Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 1 K 8645/16

Datum:
20.10.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
1. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
1 K 8645/16
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:1020.1K8645.16.00
 
Leitsätze:

Das kommunalverfassungsrechtliche Klageverfahren setzt die Klagebefugnis (§ 42 Abs. 2 VwGO analog) des klagenden Organs oder Organteils voraus. Das Verfahren dient nicht der Feststellung der objektiven Rechtswidrigkeit eines Aktes eines Organs oder Organteils oder der Klärung einer abstrakten Rechtsfrage, sondern dem Schutz der dem klagenden Organ oder Organteil durch das Innenrecht zugewiesenen Rechtsposition.

An der Klagebefugnis fehlt es - ohne Hinzutreten weiterer Umstände - für eine Feststellungsklage, welche die abstrakte Frage zum Gegenstand hat, ob eine als solche anerkannte Fraktion im Rat einer Gemeinde rechtsidentisch mit einer ursprünglich gegründeten Fraktion ist.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank