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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 5473/17

Datum:
16.11.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
19. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 L 5473/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:1116.19L5473.17.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 1553/17
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gegenstandswert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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