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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 4863/17

Datum:
02.10.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 4863/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:1002.18L4863.17.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

1. Frau N.       H.        , I.         -I1.             -Weg 000, 00000 E.          , wird gemäߠ§ 65 Abs. 1 VwGO beigeladen.

2. Die aufschiebende Wirkung einer beabsichtigen Klage des Antragstellers gegen die Polizeiverfügung des Antragsgegners vom 30. September 2017 (Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot gemäß § 34a PolG NRW) wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

3. Der Streitwert wird auf 2.500,‑ Euro festgesetzt.

Der Tenor dieses Beschlusses soll dem Antragsteller und der Beigeladenen telefonisch vorab bekannt gegeben werden.

 
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