Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 L 1759/17

Datum:
04.05.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 L 1759/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0504.18L1759.17.00
 
Schlagworte:
Schulbetretungsverbot nicht steuerbares Verhalten ADHS Verhaltensstörung Gesundsheitsgefahren im Sinne des § 54 Abs. 4 SchulG NRW Vorrang von Schulordnungsmaßnahmen Erzwingung von Untersuchungen
Normen:
SchulG NRW, 54; SchulG NRW, 19; IFSG, 28
Leitsätze:

1. § 54 Abs. 4 SchulG schützt Schulangehörige auch vor solchen Gesundheitsgefahren, die ein an einer krankhaften Verhaltensstörung leidender Schüler durch ein nicht steuerbares aggressives Verhalten verursacht.

2. Die Erfolglosigkeit vorrangig einzusetzender Schulordnungsmaßnahmen kann ein Indiz für ein nicht steuerbares Fehlverhalten des Schülers sein.

 
Tenor:
 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank