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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 12445/16.A

Datum:
28.08.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 12445/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0828.18K12445.16A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Im Umfang der Klagerücknahme (Flüchtlingseigenschaft) wird das Verfahren eingestellt.

Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 19. Oktober 2016 verpflichtet, den Klägern den subsidiären Schutzstatus im Sinne des § 4 AsylG zuzuerkennen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens tragen die Kläger und die Beklagte jeweils zur Hälfte.

Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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