Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 18 K 10494/16.A

Datum:
30.08.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
18. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
18 K 10494/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0830.18K10494.16A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Soweit die Klage zurückgenommen ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird die Beklagte unter Aufhebung der Ziffern 3.-6. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 30. August 2016 verpflichtet, dem Kläger subsidiären Schutz zuzuerkennen (§ 4 AsylG).

Von den Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, tragen der Kläger 2/3 und die Beklagte 1/3.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank