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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 L 3421/17

Datum:
29.09.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 L 3421/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0929.17L3421.17.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW
 
Tenor:

Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragstellerin zu 3/4 und der Antragsgegner zu 1/4.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

 
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