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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 17 K 14610/16.A

Datum:
07.07.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
17. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 K 14610/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0707.17K14610.16A.00
 
Leitsätze:

Kostenfestsetzungserinnerung

 
Tenor:

Auf die Erinnerung der Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vom 27. März 2017 abgeändert: Die von der Beklagten an den Kläger zu erstattenden Kosten werden auf 492,55 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 24. März 2017 festgesetzt.

Der Kläger trägt die Kosten des Erinnerungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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