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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 14 K 6193/17

Datum:
21.11.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 6193/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:1121.14K6193.17.00
 
Schlagworte:
Abschleppen Versetzen privates Grundstück Behinderung einer Ausfahrt
Normen:
§ 1 Abs 2 PolG NRW
Leitsätze:

Die Polizei kann ein Fahrzeug auf privatem Grund abschleppen lassen, wenn es die Ausfahrt aus einer Garage eines anderen Fahrzeuges unmögich macht und dadurch den objektiven Tatbestand der Nötigung erfüllt.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, soweit nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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