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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 7850/15

Datum:
05.05.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 7850/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0505.13K7850.15.00
 
Tenor:

Es wird festgestellt, dass die Ablehnung des Antrags des Klägers auf Direkteinstellung als Amtsanwalt durch Bescheid des Generalstaatsanwalts in E.          vom 17. November 2015 rechtswidrig war.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen der Kläger zu 9/10 und der Beklagte zu 1/10.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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