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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 13 K 14325/17

Datum:
13.12.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 14325/17
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:1213.13K14325.17.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 1 A 806/18
Schlagworte:
Gewährung einer Leistungsprämie für das Jahr 2016
 
Tenor:

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 5. April 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 13. Juli 2017 verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Gewährung einer Leistungsprämie für das Jahr 2016 unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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