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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 L 4432/16.A

Datum:
10.01.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 4432/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0110.12L4432.16A.00
 
Normen:
§ 80 Abs. 5 VwGO, §§ 33 Abs. 1, 4, 38 Abs. 2 AsylG
Leitsätze:

Eine den Anforderungen des § 33 Abs. 4 AsylG genügende Belehrung muss u.a. ausdrücklich auf die gesetzliche Rücknahmefiktion nach § 33 Abs. 1 AsylG hinweisen. Eine unterbliebene Belehrung führt zur Rechtswidrigkeit der Einstellung des Asylverfahrens.

 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 12 K 10544/16.A wird hinsichtlich Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 24. Mai 2016 angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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