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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 L 1664/17.A

Datum:
04.05.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1664/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0504.12L1664.17A.00
 
Tenor:

Dem Antragsteller wird für das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt P.     aus O.     beigeordnet.

Die Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, die für die Abschiebung des Antragstellers zuständige Ausländerbehörde der Stadt O.     anzuweisen, eine Abschiebung des Antragstellers auf Grundlage der Abschiebungsanordnung in Ziffer 3 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 6. Januar 2017 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens 12 K 695/17.A nicht durchzuführen.

 
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