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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 K 91/17.A

Datum:
26.10.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 91/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:1026.12K91.17A.00
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. Dezember 2016 wird aufgehoben.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kläger und die Beklagte tragen die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, jeweils zur Hälfte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der jeweilige Vollstreckungsschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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