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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 12 K 259/17.A

Datum:
13.06.2017
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
12 K 259/17.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2017:0613.12K259.17A.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 21. Dezember 2016 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

 
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