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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 L 2264/16

Datum:
20.09.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 2264/16
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0920.9L2264.16.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 2 B 1169/16
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 7803/16 gegen die der Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 9. September 2014 zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit neun Wohneinheiten, Umnutzung sowie Umbau der rückwärtigen Halle zu einer Mittelgarage mit neun Stellplätzen in der Fassung der ersten Nachtragsgenehmigung vom 30. November 2015 zur Errichtung von Doppelparker-Anlagen im Garagengeschoss und Anpassung der Dachhöhe (Az. 63/30-BA-2015-65) wird angeordnet.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und die Beigeladene je zur Hälfte; im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

 
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