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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 9 K 2831/15

Datum:
17.11.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
9 K 2831/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:1117.9K2831.15.00
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Klägerinnen tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu je 1/7.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Dem jeweiligen Kostenschuldner wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollsteckungsgläubiger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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