Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 L 3292/16

Datum:
23.12.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 3292/16
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:1223.7L3292.16.00
 
Schlagworte:
Service Passport Dienstpass Visum Verschlechterungsverbot stand-still-Klausel zwingender Grund des Allgemeininteresses Anspruch auf Erteilung
Normen:
§ 19 AufenthV; § 39 AufenthV; § 30 AufenthG; § 5 Abs. 2 AufenthG; Art. 1 Abs. 1 EG-VisaVO
Leitsätze:

1. Ein Dienstpass berechtigt unabhängig davon, ob der Reisende in amtlicher Funktion unterwegs ist, zur visumsfreien Einreise (§ 19 AufenthV i.V.m. Anlage B Nr. 1), weil die subjektive Einreiseabsicht an der Grenze kaum kontrollierbar ist.

2. Bei der Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 2 AufenthG (Visumserfordernis) kommt es auf den Aufenthaltszweck bei Stellung des Aufenthaltserlaubnisantrags an.

3. Dem Visumserfordernis bei türkischen Staatsbürgern stehen die assoziationsrechtlichen Verschlechterungsverbote nicht entgegen. Insbesondere ist das nach Inkrafttreten des Art. 7 ARB 2/76 eingeführte Visumserfordernis durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses (effektive Zuwanderungskontrolle) gerechtfertigt.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank