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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 L 2411/16

Datum:
15.09.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 2411/16
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0915.7L2411.16.00
 
Leitsätze:

Der Verwaltungsrechtsweg ist für die Überprüfung einer Vergabe von Rettungsdienstleistungen, bestehend aus Dienstleistungen der Notfallrettung und des "qualifizierten Krankentransports", an anerkannte Zivil- und Katastrophenschutzorganisationen eröffnet.

Im Verwaltungsvergaberecht besteht die Verhinderung einer Zuschlagserteilung bzw. des Abschlusses eines öffentlich-rechtlichen Vertrages über Leistungen, deren Erbringung beliebig weit in die Zukunft hinausgeschoben werden kann, grundsätzlich kein qualifiziertes Rechtschutzbedürfnis für vorbeugenden vorläufigen Rechtsschutz, da wegen § 58 Abs. 1 VwVfG keine irreversiblen Zustände geschaffen werden.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antrag der Beigeladenen zu 2. und 3. auf Aussetzung des Verfahrens wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 1. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2. und 3. sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auf 50.000,- Euro festgesetzt.

 
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