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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 K 8379/16.A

Datum:
24.11.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
7 K 8379/16.A
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:1124.7K8379.16A.00
 
Schlagworte:
Klagefrist Rechtsbehelfsbelehrung Unrichtigkeit maßgeblicher Zeitpunkt deutsche Staatsbürgerschaft Anerkennung als Kind Vaterschaftsanerkennung
Normen:
§ 58 Abs. 2 VwGO,§ 74 Abs. 1 AsylG,§ 36 Abs. 1 AsylG; Art.46 Abs. 5 Verfahrensrichtlinie,§ 1 Abs. 1 AsylG,§ 1 AufenthG; § 4 Abs. 1 StAG,§ 1592 BGB,§ 1594 BGB,
Leitsätze:

Bei der im Rahmen der Klagefrist zu prüfenden Frage, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig im Sinne des § 58 Abs. 2 VwGO ist, kommt es auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides an.

Verweist eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Asylbescheid, der vor dem 6. August 2016 erlassen wurde, auf die einwöchige Klagefrist, ist sie unrichtig, wenn in dem Bescheid die Asylanerkennung und die Flüchtlingsanerkennung als offensichtlich unbegründet und der subsidiäre Schutz als einfach unbegründet abgelehnt wurden.

Erfolgreiche (Teil-)Anfechtung eines Asylbescheides durch einen Kläger, der von einem deutschen Staatsangehörigen wirksam als Kind anerkannt worden ist und damit die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt hat.

 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 5. Juli 2006 wird aufgehoben, soweit er Regelungen in Ziffer 5. (Ausreiseaufforderung und Abschiebungsandrohung), 6. (Anordnung des Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 7 AufenthG und Befristung auf zehn Monate) und 7. (Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots gemäß § 11 Abs. 1 AufenthG auf 30 Monate) enthält.

Die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, trägt die Beklagte.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.

 
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