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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 L 3092/16

Datum:
10.11.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 3092/16
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:1110.6L3092.16.00
 
Schlagworte:
Aberkennung des Rechts, von einer EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet Gebrauch zu machen Isolierte Sperrfrist Feststellender Verwaltungsakt Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung Ermessen
Normen:
§ 28 Abs. 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und 4, Abs. 5 FeV; § 47 Abs. 2 Satz 1 FeV; § 155 Abs. 4 VwGO
Leitsätze:

Der Inhaber einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis, gegen den nach deren Erteilung wegen in Deutschland begangener Verkehrsstraftaten und dadurch gezeigter fehlender Fahreignung eine isolierte Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis gemäß § 69a Absatz 1 Satz 3 StGB verhängt wurde, ist mit seiner EU-Fahrerlaubnis erst dann wieder zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt, wenn er den Nachweis erbringt, dass er seine Fahreignung wiedergewonnen hat.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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