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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 6 K 1753/15

Datum:
11.05.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
6 K 1753/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0511.6K1753.15.00
 
Schlagworte:
Ausnahmeparkgenehmigung Berufsbetreuer
Normen:
§ 46 Abs. 1 Satz 1 StVG
Leitsätze:

Berufsbetreuer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmeparkgenehmigung für das im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eingesetzte Fahrzeug.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens tragen die Kläger.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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