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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 3 K 141/16

Datum:
17.05.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
3. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
3 K 141/16
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0517.3K141.16.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 8 A 1289/17
Rechtskraft:
nicht rechtskräftig
 
Tenor:

Dem Beklagten wird aufgegeben, den Bericht vom 22. Oktober 2015 hinsichtlich der am 26. August 2015 durchgeführten Umweltinspektion bei der Klägerin im Fall einer Veröffentlichung im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung E.          ohne die zu dem Feld „Ergebnis der Umweltinspektion“ aufgeführten Einstufungen der Mängel einschließlich der in der Legende hierzu unter 1) bis 3) genannten Begriffsbestimmungen sowie ohne die zu dem Feld „Beschreibung der Mängel“ aufgeführten (zwei) unter „Geringfügige Mängel“ aufgeführten Feststellungen zu veröffentlichen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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