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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 35 K 13737/16.O

Datum:
23.11.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Landesdisziplinarkammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
35 K 13737/16.O
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:1123.35K13737.16O.00
 
Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Durchsuchung der im Allein- oder Mitgewahrsam des Antragsgegners befindlichen Wohnräume einschließlich sämtlicher Nebenräume unter der Anschrift B.          00 in 00000 N.       sowie der im Allein- oder Mitgewahrsam des Antragsgegners befindlichen Sachen und die Öffnung der in den durchsuchten Objekten befindlichen Behältnisse sowie des Arbeitsplatzes des Antragsgegners einschließlich des Dienstcomputers und der hinter dem persönlichen Zugangsaccount stehenden gespeicherten Daten, des Schreibtischs, des Spindes und des Waffenfaches nach folgenden Gegenständen wird angeordnet:

Schriftverkehr, schriftliche und auf Datenträger gespeicherte Unterlagen einschließlich Zeichen und Symbolen sowie Computer aller Art mit zugehörigen internen und externen Datenträgern, Fahnen und anderweitige Symbole, die geeignet sind, Nachweise für einen Verstoß gegen die politische Treuepflicht zu erbringen.

Die Beschlagnahme der bei den Durchsuchungen aufgefundenen Beweismittel wird, soweit sie nicht freiwillig herausgegeben werden, angeordnet.

 
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