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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 4033/15

Datum:
23.05.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 4033/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0523.2L4033.15.00
 
Schlagworte:
Stattgabe Beförderung dB Beitrag inhaltliche Ausschöpfung Auswahlvermerk unplausibel
 
Tenor:

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die an der Städtischen U.       -I.     -Realschule für Jungen und Mädchen in X.        ausgeschriebene Stelle mit der Aufgabenbeschreibung „Beratungs- und Koordinierungsaufgaben zur Qualitätssicherung im Bereich der Inklusion in den kommenden 4 Jahren (auslaufendes System). Weiterentwicklung des Konzeptes zur Integrativen Lerngruppe“ nicht mit dem Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Antragstellers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut entschieden worden und eine Frist von zwei Wochen nach Mitteilung der erneuten Auswahlentscheidung an den Antragsteller abgelaufen ist.

Die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen, trägt der Antragsgegner.

Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 16.000,-- Euro festgesetzt.

 
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