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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 L 2565/16

Datum:
29.09.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
2 L 2565/16
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0929.2L2565.16.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme außergerichtlicher Kosten des Beigeladenen zu 2., die dieser selbst trägt.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- Euro festgesetzt.

 
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