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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 679/15

Datum:
16.02.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 679/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0216.2K679.15.00
 
Tenor:

Das beklagte Land wird unter Aufhebung der dienstlichen Beurteilung vom 25. November 2014 verurteilt, die Klägerin unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut dienstlich zu beurteilen.

Die Kosten des Verfahrens trägt das beklagte Land.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Das beklagte Land kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.

 
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