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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 2 K 3984/15

Datum:
12.01.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
2. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
2 K 3984/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0112.2K3984.15.00
 
Schlagworte:
Laufbahnprüfung Polizeivollzugsdienst Kommissaranwärter Berufspraktisches Training 3000m-Lauf Rundstrecke 200m-Bahn Deutsches Sportabzeichen Chancengleichheit Änderung der Studienordnung erhebliche störende Einwirkung
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % der auf Grund des Urteils vollstreckbaren Kosten abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % der jeweils vollstreckbaren Kosten leistet.

 
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