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Verwaltungsgericht Düsseldorf, 25 K 7110/15

Datum:
20.05.2016
Gericht:
Verwaltungsgericht Düsseldorf
Spruchkörper:
25. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
25 K 7110/15
ECLI:
ECLI:DE:VGD:2016:0520.25K7110.15.00
 
Schlagworte:
- Bestätigungsvermerk von Satzungen durch Beigeordneten - Heranziehung zu Wettbürosteuer - Einrichtung, die das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglicht
Normen:
§ 68 GO NRW; § 2 Abs. 3, 4 BekanntmVO; Art. 105 Abs. 2a GG; § 2 KAG NRW
Leitsätze:

Unabhängig von einer Verhinderung des Bürgermeisters ist der Beigeordnete in seinem Arbeitsgebiet für die Unterzeichnung des Bestätigungsvermerks von Satzungen zuständig.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in der gleichen Höhe leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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